In 7 Schritten zur Marktplatz-Vereinbarung

1. Orientierung nach Handelsecken: Die vier Handelsecken dienen als grobe Orientierung für zu treffende Vereinbarungen. Den Teilnehmenden ist es freigestellt, ob und in welchem Maße sie sich vorwiegend in der Nähe „ihrer“ am ehesten passenden Handelsecke aufhalten oder Gespräche auch anderswo suchen. Natürlich sind die Übergänge auch fließend.

Wenn wir unsere Workshops mal als „Warmlaufen“ für die Marktplatz-Veranstaltung betrachten, kann man nur sagen: grandios gelaufen!

Kaum waren die Kennenlernrunden bewältigt, flogen Ideen durch den Raum, wurden Querverbindungen erkannt und Möglichkeiten ausgelotet.

Wunderbar! Genau so lebendig und facettenreich wünschen wir uns unsere Premiere im Rheinisch-Bergischen Kreis am 18. September 2019.

Und da es in acht Tagen bereits so weit ist, nennen wir Ihnen in diesem Newsletter noch einmal die „7 Schritte zur Marktplatz-Vereinbarung“, zum einprägen.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Die 7 Schritte zur Marktplatz-Vereinbarung

1. Orientierung nach Handelsecken:
Die vier Handelsecken dienen als grobe Orientierung für zu treffende Vereinbarungen. Den Teilnehmenden ist es freigestellt, ob und in welchem Maße sie sich vorwiegend in der Nähe „ihrer“ am ehesten passenden Handelsecke aufhalten oder Gespräche auch anderswo suchen. Natürlich sind die Übergänge auch fließend. Die vier Handelsecken lauten:

Know-How/ Pro Bono
Arbeitskraft und -zeit
Netzwerke/Kontakte
Sach-/Arbeitsmittel

 2. Gespräche suchen
Nach dem Gongschlag starten die Teilnehmenden möglichst unmittelbar Gespräche mit einem jeweils passend erscheinenden Gegenüber. Um dies zu erleichtern, tragen alle Teilnehmenden ein Namensschild samt Name und Logo der Organisation/des Unternehmens. Sie sind somit auf einen Blick als Unternehmen oder gemeinnützige Organisation erkennbar.

3. Geld ist tabu!
Dem Einfallsreichtum sind bei der Aushandlung der Engagement-Vereinbarungen keine Grenzen gesetzt. Solange beide Parteien mit dem Deal einverstanden sind und die oberste Marktplatz-Regel beachtet wird, ist alles erlaubt. Die oberste Regel lautet: „Geld ist tabu“!

4. Kontaktdaten sichern
Wichtig: Unbedingt ausreichend Visitenkarten mitnehmen. Falls nicht vorhanden, tut es auch ein einfaches Stück Papier, auf dem alle relevanten Kontaktdaten bereits notiert sind. Selbst wenn eines der geführten Gespräche zunächst keine Kooperation zutage fördern sollte, ist es sinnvoll, die Kontaktdaten auszutauschen. Vielleicht bleibt das Gespräch im Gedächtnis und die Beteiligten realisieren erst später, dass sie sich sehr wohl unterstützen können.

5. Vereinbarung unterschreiben
Haben sich zwei (oder mehrere) Gesprächspartner auf einen „Deal“ geeinigt, besiegeln sie diesen mittels der auf den Tischen bereitliegenden „Engagement-Vereinbarungen“.

6. Prüfen und bestätigen
Gemeinsam gehen die frischgebackenen Kooperationspartner dann zum „Notartisch“ (im Foyer) und lassen die Vereinbarung überprüfen und bestätigen. Anschließend können die teilnehmenden sofort wieder aufs Parkett gehen, um weiter zu handeln.

7. Zeitnahe Kontaktaufnahme
Damit die getroffenen Vereinbarungen nicht verwässern und an Schwung verlieren, sollten alle Engagement-Partner innerhalb von drei Wochen ab Veranstaltungstag Kontakt miteinander aufnehmen und erste Absprachen zur Umsetzung der Vereinbarung treffen.

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