Unterschiedliche Modelle einer Auszeit

Persönliches Engagement ( ein sogenanntes Social Sabbatical) kann auf unterschiedliche Art und Weise ins Berufsleben integriert werden. Entweder durch Ansparung von Überstunden auf einem Langzeitkonto an, Änderung eine Vollzeitstelle vertraglich auf eine Teilzeitstelle, Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub oder Beantragung einer Freistellung in konjunkturell schwachen Phasen. Auch ein Einsatz zwischen zwei Jobs oder der sanfte Übergang in den Ruhestand wird gerne realisiert. Lesen Sie mehr über die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Entgeltverzicht und Teilzeitmodell:
Verzichtet ein Mitarbeiter über mehrere Jahre auf einen Teil seines Gehalts, kann er dieses als Entgeltguthaben ansparen. Während des Sabbaticals steht ihm dieses Entgelt dann zur Verfügung. Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Auszeit erhalten.

Beim Teilzeitmodell wird ein zeitlich befristeter Teilzeitvertrag geschlossen und die Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle reduziert. Die Bezahlung ist entsprechend geringer. Tatsächlich arbeitet der Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin Vollzeit. Die Überstunden werden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Läuft die befristete Teilzeit ab, kann der Mitarbeiter die angesparten Stunden für eine Auszeit verwenden. Für ihn hat dieses Modell den Vorteil, dass weiterhin Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Unbezahlte Freistellung / unbezahlter Urlaub:
Nimmt ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, ruht das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit. Das heißt: Der Mitarbeiter bekommt kein Gehalt, und auch die Sozialversicherungsbeiträge werden ausgesetzt – mit der Folge, dass sich der Mitarbeiter für die Dauer des Sabbaticals selbst um seinen Sozialversicherungsschutz kümmern muss. Schriftlich fixiert gibt es aber die Zusicherung seiner Weiterbeschäftigung nach Ende der Auszeit.

Fondsparmodell:
Auch in diesem Modell gibt es ein Arbeitszeitkonto. Auf dieses wandern Überstunden, nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, Teile des Gehaltes, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen des Unternehmens etc. Was genau dort einfließen kann, muss im Vorfeld definiert und fixiert werden. Nun kann der Arbeitgeber die angesparten Werte (genauer: den Wert der eingezahlten Stunden und Leistungen) in Investmentfonds anlegen, um sie zu vermehren.

Dafür werden Zinsen fällig. In der Phase der Freistellung wird der Arbeitnehmer im Sabbatjahr aus diesem Fonds bezahlt. Dieses Modell wird in Deutschland noch nicht allzu häufig angewandt und wenn, dann oft mit der Einschränkung, dass es nur für einen vorzeitigen Ruhestand gilt.

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